• Kliniken

  • Seniorenzentren

  • Seniorenzentren

GEMA-Gebühren bei Kliniken aller Art

Ganz gleich, ob Privatklinik, Reha-Einrichtung oder Seniorenresidenz: Als Verwaltungsleiter eines Krankenhauses sind Sie dafür verantwortlich, Ihre Einrichtung korrekt und vollumfänglich bei der GEMA anzumelden.

Folgende Gesundheitseinrichtungen sind in der Regel GEMA-pflichtig:

·          Krankenhäuser und Kliniken

·         Altersheime

·         Reha-Zentren und -Kliniken

·         Jegliche Einrichtungen der Gesundheitsvorsorge mit eigenem Bettenangebot

Und selbst wenn klar ist, dass auch Ihre Einrichtung der GEMA-Pflicht unterliegt, steckt der Teufel häufig im Detail. Sparen Sie sich falsche oder unvollständige Anmeldungen lieber gleich und lassen Sie Ihre Anmeldung zusammen mit der Porschke Gebühren Alarm GmbH vornehmen. Wir beurteilen für Ihren konkreten Einzelfall, was Sie alles wie anmelden müssen – und wie Sie dabei bares Geld sparen.

 Mit der richtigen Beratung können Sie so sehr viele Euro sparen.


Die fällige Gebühr richtet sich nach vielen Faktoren

Die Versorgung von Patienten und Gästen mit Radio- und TV-Programmen steht immer mehr im Fokus. Eine Klinik oder ein Reha-Zentrum ohne entsprechendes Angebot ist heute kaum vorstellbar.

Sparen Sie sich die aufwendige Rechnerei mit den Gebührenordnungen der einzelnen Verwertungsgesellschaften wie GEMA, VG Media, GVL, VG Wort und ZWF und sprechen Sie lieber gleich mit uns!

Wenn Sie also derzeit überlegen, weitere oder überhaupt einzelne Bereiche mit TV-Empfangsgeräten auszustatten oder dies bereits der Fall ist, sollten Sie mit uns sprechen. Denn nur bei einer korrekten Anmeldung bleiben Ihnen unangenehme Schriftwechsel, mögliche Strafzahlungen und aufwendige Nachberechnungen von GEMA-Gebühren erspart.

Welche Geräte sind anzumelden? Was ist mit Sonderveranstaltungen?

Jegliche Sonderveranstaltungen müssen zusätzlich bei der GEMA angemeldet werden, sofern dort ein GEMA-pflichtiges Repertoire abgespielt wird. Das betrifft beispielsweise Tombola-Veranstaltungen, einen Tag der Offenen Tür, hausinterne Weihnachtsmärkte und ähnliches. Auch die Beschallung der hauseigenen Kantine – egal, ob für Patienten oder nur für Angestellte – ist GEMA-pflichtig. Sogar die Telefonanlage ist betroffen, sofern bei dieser eine Wartemusik eingespielt wird.

Sie sehen schon – hier ist es leicht, den Überblick zu verlieren und Anmeldungen schlichtweg zu „vergessen”. Und das kann sehr teuer werden.

Fernsehen und Radio sind in Kliniken und Seniorenheimen allgegenwärtig

Als Betreiber einer Einrichtung zur Genesung oder Pflege von Patienten kommen Sie um die GEMA-Anmeldung nicht herum. Schließlich sind Empfangsgeräte für TV und Radio hier fast überall im Einsatz und werden von den Patienten heutzutage einfach erwartet. Um jedoch die Anmeldung zu vereinfachen, korrekt durchzuführen und im Einzelfall viel Geld zu sparen, sollten Sie mit uns über die konkrete Situation vor Ort sprechen. Schließlich sind wir auf genau dieses Thema spezialisiert.

Unsere Erfahrung ist Ihr Vorteil! Rufen Sie uns an unter 0 23 71 / 77 86 888 oder füllen Sie noch heute unser Kontaktformular aus.

Nach oben