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GEMA-Gebühren betreffen auch die Gastronomie

Auch Kneipen und Gaststätten sind grundsätzlich GEMA-pflichtig. Es sei denn, Sie verzichten vollständig auf musikalische Untermalung oder spielen nur GEMA-freie Werke.

Als Betreiber von Gastronomie leben Sie von Gästen, die sich wohlfühlen und sich gern bei Ihnen aufhalten. Dazu gehört natürlich auch eine passende Musikbeschallung. Doch selbst wenn kein Live-Auftritt ansteht oder ein DJ zu Gast ist, müssen Sie GEMA-Gebühren entrichten. Das gilt auch, wenn Sie bei der GEZ bereits Rundfunkgebühren zahlen und nur das Radio im Hintergrund läuft. Gleiches gilt sogar für Hotels und Pensionen, die ihre Übernachtungs- und/oder Frühstücksgäste mit einem musikalischen Angebot oder TV-Programmen versorgen. Zusätzlich zur GEMA verlangt auch die GVL (Gesellschaft für die Verwertung von Leistungsschutzrechten) einen Zuschlag von bis zu 26% auf den GEMA-Tarif. Doch das Angebot ist gestaffelt und es gibt jede Menge Einsparpotenzial je nach konkreter Situation.

 

GEMA-Pflicht im Gastro-Bereich – schrittweise Anpassung der Tarife bis 2019

Seit dem Jahr 2016, als sich die GEMA und die Bundesvereinigung der Musikveranstalter auf eine Tarifvereinbarung zur Höhe der Vergütungssätze in Handel und Gastronomie geeinigt haben, werden die neuen Sätze schrittweise bis 2019 eingeführt. Dies geschieht vor allem zum Nachteil von Großflächenbetreibern.

Weiterhin wichtig: Wenn Sie regelmäßig oder auch nur ausnahmsweise Sonderveranstaltungen mit Live-Musik und eventuell sogar einem Eintrittspreis anbieten, müssen diese Aktionen gesondert mit der GEMA abgestimmt und vergütet werden. Allerdings gibt es bei besonderen Anlässen wie Silvester durchaus Möglichkeiten, interessante Rabatte zu erzielen.

Die Porschke Gebühren Alarm GmbH hat sich auf die Ermittlung und korrekte Berechnung von GEMA-Gebühren für jeden Einzelfall spezialisiert. Bevor Sie also in irgendwelche Gebührenfallen geraten oder die Anmeldung im Einzelfall vergessen, was zu hohen Strafen führen kann, sollten Sie mit uns sprechen!

Gebühren zahlen – ja, aber in welchem Umfang und auf welcher Grundlage?

Als Gastronomiebetreiber haben Sie es nicht leicht. Neben oftmals hohen Pachtgebühren fallen für die musikalische und fernsehtechnische Unterhaltung nicht nur Gebühren für die GEZ und ein eventuelles Pay TV-Abonnement an, sondern auch die genannten GEMA- und GVL-Gebühren. Dass Sie einiges davon steuerlich absetzen können, verbessert zwar die Bilanz – zahlen müssen Sie aber trotzdem, egal ob der Laden voll ist oder nicht.

Wichtig! Auch wenn Sie ausschließlich auf Streaming-Angebote wie Spotify und Co. setzen, entbindet Sie das nicht von der GEMA-Pflicht. Entscheidend ist der kommerzielle Charakter Ihrer Einrichtung.

Vermeiden Sie es möglichst schon im Vorfeld, sich für einen falschen Tarif anzumelden. Wir ermitteln, was in Ihrem Fall das beste Vorgehen ist und stellen Ihnen mehrere Optionen mit unterschiedlichen Laufzeiten vor. So sparen Sie mindestens 20% gegenüber einer GEMA-Anmeldung ohne Vorkenntnisse!

Unsere Erfahrung ist Ihr Vorteil! Rufen Sie uns an unter 0 23 71 / 77 86 888 oder füllen Sie noch heute unser Kontaktformular aus.

 

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